Zum Kleingartenpark 34, 04318 Leipzig 0341/ 92 19 748 0171/ 24 98 902 m-shandke@gmx.de
  • Unser Leistungsspektrum:

    Unser Leistungsspektrum:


    Vermieten unserer Pflastermaschinen mit Fahrer.

    Sie können bei uns eine/mehrere Pflastermaschine/n für Ihr Bauvorhaben mieten.

    Unsere Fahrer verfügen über langjährige Berufserfahrung.
  • Unser Leistungsprofil:

    Unser Leistungsprofil:



    • Verlegung aller maschinentauglichen Pflastersorten
      mit modernsten Optimas-Verlegemaschinen
    • Bundesweiter Einsatz/EU
    • Verlegung in von Ihnen vorbereiteten Pflasterbett
    • Vermittlung eines Flächenfertigers zur Pflasterbetterstellung
    • Verlegung in Zusammenarbeit mit ihrem Team

    Galerie

    Bau-Impressionen unserer Arbeiten

    Imagesvideo "Pflastermaschine"


    Sie möchten mehr erfahren über "Vermietung von Pflastermaschine/n mit Fahrer" 

    Mehr Informationen

    Information

    Maschinelle Pflasterverlegung

    Wir verlegen Ihr Betonpflaster - aber Sie bestimmen den Preis!

    Ab 1,60 Euro/m²

    Sehr geehrte Kunden,

    wir haben uns unter anderem darauf spezialisiert Pflastermaschinen mit Bedienpersonal für Ihr Bauvorhaben zur Verfügung zu stellen. Unsere Kompetenz und Erfahrung haben wir uns in mehreren Jahren maschineller Pflasterverlegung erarbeitet. Deshalb garantieren wir Ihnen hohe Verlegeleistung pro Tag und hohe Qualität in der Ausführung. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen.

     Unsere Maschine im Einsatz - Youtube Link

    Wir verlegen durchschnittlich 80.000 m² im Jahr

    Mit unserem Service können wir Ihr Team bei der Herstellung von Betonpflasterflächen unterstützen. Unsere Verlegeeinheit (Maschine mit Fahrer) übernimmt das Aufnehmen der Steinlage an der Pflasterpalette, transportiert das Pflaster zur Verlegekante und legt sie an der Kante in das Splittbett . Wir verlegen durchschnittlich 500 m²/ pro Tag aber auch bis 1000 m². Bei Großflächen setzen wir auch gern 2 Maschinen ein.

    Unsere Leistungen bieten wir Ihnen zu folgenden Konditionen an:

    Verlegeleistung/Tag Preis in €/m² Verlegeleistung/Tag Preis in €/m²
     bis 300 m² Festpreis 770,00 €*  bis 475 m² 1,95 €*
     bis 325 m² 2,45 €*  bis 500 m² 1,90 €*
     bis 350 m² 2,40 €*  bis 525 m² 1,85 €*
     bis 375 m² 2,35 €*  bis 550 m² 1,80 €*
     bis 400 m² 2,25 €*  bis 600 m² 1,75 €*
     bis 425 m² 2,15 €*  bis 650 m² 1,65 €*
     bis 450 m² 2,05 €*  ab 650 m² 1,60 €*

    *eine Anfahrpauschale muss noch hinzugerechnet werden und ist zu erfragen.

    Der Verlegepreis kann somit von Ihnen direkt beeinflußt werden. Wir beraten sie gern bei der Organisation Ihrer Pflasterbaustelle, denn je schneller eine Baustelle abgearbeitet ist, umso günstiger wird der Verlegepreis. 


    Kontakt Tel.: 0171 249 8902 - Martin Handke oder Email-Kontakt


    Unser Leistungsprofil:

    • Verlegung aller maschinentauglichen Pflastersorten
      mit modernsten Optimas-Verlegemaschinen
    • Bundesweiter Einsatz/ EU
    • Verlegung in Ihr vorbereitetes Pflasterbett
    • Vermittlung von eines Flächenfertigers vorab zur Pflasterbetterstellung.
    • Verlegung in Zusammenarbeit mit ihrem Team möglich

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    Mit unserem Fuhrpark sind wir sehr flexibel und können somit auch größere und kleinere Baustellen für Sie wirtschaftlich bearbeiten.

    Über uns

    Die Firma verfügt durch ihren Mitarbeiterstamm über langjährige Berufserfahrungen.

    Mit dem Fuhrpark sind wir flexibel und können große, sowie kleinere Baustellen für Sie wirtschaftlich bearbeiten.
    Als Meisterbetrieb des Straßenbauhandwerks stehen wir für Qualität und Produktivität. Es steht außer Frage, dass unsere Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet sind und alle Mindestlohnbestimmungen des Straßenbaus eingehalten werden.

    Adresse

    Martin Handke  
    Straßen-, Pflaster- und Betonbau
    Zum Kleingartenpark 34
    04318 Leipzig

    m-shandke@gmx.de

    Mo-Fr: 10.00 - 18.00

    Disclaimer


    Anfahrt - Google Map

    Kontakt mit uns ...

    Impressum

    Martin Handke  
    Straßen-, Pflaster- und Betonbau            
    Zum Kleingartenpark 34 
    04318 Leipzig

    Tel.: 03 41/ 92 19 748
    Fax: 03 41/ 92 19 786

    Verantwortlicher für den Inhalt:  Martin Handke
    Betreut durch:  Medienservice-JCM

    HWK Leipzig (MGNr. 14680) E-Mail: m-shandke@gmx.de Steuer-Nr.:232/227/08605
    USt-IdNr. 241049387

    Haftungshinweis:

    Die Firma Martin Handke Straßen-, Pflaster-, Betonbau übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,
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    AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen von MartinHandke - pflastermaschine-ost.de

    §1 Allgemeines

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von Martin Handke - Straßen-, Pflaster- und Betonbau  (AN).
    Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers (weiter benannt als AG) werden hiermit zurückgewiesen.

    §2 Vertragsabschluß

    Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Annahmeerklärung des AN zustande.

    §3 Preise / Zahlungsmodalitäten

    Vereinbarte Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe als Nettopreis zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
    Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Ab Fälligkeit sind Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu zahlen, sofern der AG Kaufmann ist.
    Mit Eintritt des Verzuges sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Sofern sich der AG mit seiner Zahlung in Verzug befindet, wird für jedes Mahnschreiben eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben.
    Dem AN bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen.

    §4 Gebrauchsüberlassung

    Bei Abholaufträgen bietet der AN die Mietsache in seinen Räumen an. In allen anderen Fällen, an dem im Auftrag angegeben Lieferort. Der AG hat die Leistungserbringung zu quittieren.
    Nimmt der AG Gegenstände/Leistungen nicht ab, obwohl sie ihm vertragsgemäß angeboten wurden, kann der AN auf Erfüllen des Vertrages bestehen oder bei endgültiger Annahmeverweigerung eine Entschädigung gemäß § 8 verlangen.

    §5 Mitwirkungspflicht

    Der AG hat bei Anlieferungsverträgen dafür zu sorgen, dass die freie Zu- und Abfahrt zum Veranstaltungsgelände durch den AN gewähr-leistet ist. Der AG hat dem AN spätestens zwei Tage vor Erfüllungsbeginn Gebäude- bzw. Lagepläne über den Bauort zur Verfügung zu stellen. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen sind durch den AG zu beschaffen.
    Der AG hat den AN auf evtl. bestehende Leitungen etc. hinzuweisen.
    Bei Sturm- und Unwettergefahr hat der Mieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellte Gegenstände ordnungsgemäß zu sichern, Aus- und Eingänge dicht zu verschließen.
    Der AG hat den Mietgegenstand so lange zu bewachen und in Obhut zu behalten, bis die körperliche Übernahme des Mietgegenstandes oder einen ihrer Beauftragten erfolgt ist. Die Obhutpflicht des AG endet mit der Übergabe des Mietgutes an den AN.

    §6 Lieferung / Lieferverzug

    Liefertermine sind angemessen zu verlängern, wenn der AN aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen an der rechtzeitigen Lieferung gehindert ist. Nicht zu vertreten sind insbesondere unvorhersehbare Witterungseinflüsse
    (Sturm, Hagel etc.) und unvermeidbare Streiks. In diesen Fällen ist der AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden in diesen Fällen nicht zu.

    §7 Leistungsänderungen

    Der AN behält sich vor, Änderungen der in Auftrag gegebenen Leistungen vorzunehmen, wenn die vertraglich versprochene Leistung hierdurch nicht beeinträchtigt und die Änderung für die vertraglich fixierten Interessen des AG
    nicht wesentlich und für diesen daher zumutbar sind.

    §8 Kündigung

    Tritt der AG vom Vertrag zurück, ohne dass der AN hierfür einen Anlass gegeben hat, oder kommt der AG seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist der AN berechtigt, Stornokosten zu verlangen.
    Diese betragen:
    - bis vier Wochen vor vereinbarter Lieferzeit 20% des Auftragspreises,
    - zwischen vier Wochen und zwei Wochen vor vereinbarter Lieferzeit 40% des Auftragpreises und
    - ab zwei Wochen vor vereinbartem Liefertermin 70% des Auftragspreises.
    Weitergehende Ansprüche des AN bleiben ausdrücklich vorbehalten.
    Dem AG steht das Recht zu, der AN nachzuweisen, dass lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.

    §9 Gewährleistung

    Die Gewährleistungspflicht des AN setzt voraus, dass der AG seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach
    § 377 HGB nachgekommen ist. Hierbei gegebenenfalls von ihm festgestellte Mängel hat er schriftlich bei der
    Abnahme zu rügen. Unterlässt er dies, gilt die Leistungserbringung als mangelfrei angenommen.
    Dies gilt auch für Mängel, die der AG bei ordnungsgemäßer Untersuchung hätte feststellen können.
    Der AN hat dafür einzustehen, dass die vertraglichen Leistungen erbracht werden und die zugesicherten Eigenschaften besitzen. Treten Mängel auf, hat der AG dem AN die Möglichkeit einzuräumen, nachzubessern.
    Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der AG die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen.

    §10 Haftung

    Der AN haftet im Rahmen der vertraglichen Zusicherungen für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.
    Für leicht fahrlässiges Verhalten ist die Haftung des AN ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen vertragswesentliche Pflichten vor. In diesem Fall haftet der AN begrenzt auf die typisch vorhersehbaren Folgeschänden. Eine Haftung für Schäden, die evtl. durch das Einbringen von Erdnägeln bzw. Dübeln in den Untergrund entstehen, übernimmt der AN auch gegenüber Dritten nicht.
    Für Schäden, die ausschließlich auf einen Verstoß des AG gegen seine Pflichten gemäß § 5 beruhen, hat der AN nicht einzustehen.
    Der AG ist verpflichtet, eventuell eintretende Schäden möglichst gering zu halten und alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen.
    Der AG hat für sämtliche Schäden an den zur Verfügung gestellten Gegenständen des AN zu haften. Seinem eigenen Verschulden steht das seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie Angehörigen und Besucher gleich.
    Für in Verlust geratene Gegenstände haftet der AG in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
    Bei Beschädigungen haftet der AG in Höhe der Reparaturkosten, höchstens jedoch in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Der AG ist grundsätzlich verpflichtet, das Mietgut auf die Dauer der Veranstaltung bzw. des Vertragsverhältnisses gegen Dieb-stahl zum Wiederbeschaffungswert zu versichern oder zu beaufsichtigen - nötigenfalls durch Wachschutzunternehmen.

    §11 Sonstiges

    Alle Vereinbarungen, Genehmigungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    Dies gilt auch für eine Änderung des vorstehenden Satzes.
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen, einschließlich sämtlicher Zahlungsverpflichtungen, ist Oranienburg, soweit es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann,
    eine juristische Person des öffentlichen Rechts, um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Vertragspartner seinen Sitz oder allgemeinen Gerichtsstand nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.
    Ist der Aussteller Kaufmann, so ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung mit Forderungen der AN durch ihn ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Ausstellers ist rechtskräftig festgestellt oder unstreitig.
    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

    Datenschutz

    Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

    Martin Handke
    Straßen-, Pflaster- und Betonbau
    Zum Kleingartenpark 34
    04318 Leipzig

    Ihre Betroffenenrechte

    Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

    • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
    • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
    • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,
    • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,
    • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
    • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.

    Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

    Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

    Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle und Dritte

    Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

    • Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
    • die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
    • die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,

    die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.

    Löschung bzw. Sperrung der Daten

    Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

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    Weitere Informationen zum Datenschutz bei „Youtube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/

    Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

    Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

    Fragen an den Datenschutzbeauftragten

    Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an unseren Datenschutzbeauftragten:m-shandke@gmx.de - Stand: 23. November 2022

    Die Datenschutzerklärung wurde mit dem 
    Datenschutzerklärungs-Generator der activeMind AG erstellt.

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